Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WAVARIA AG
für die Bereitstellung des «KI-Telefonassistenten restaurando»
als Managed Software-as-a-Service (SaaS)
über https://restaurando.pro/
Stand: 26.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der WAVARIA AG, Hörnliberg 9, 9527 Niederhelfenschwil, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons St. Gallen (nachfolgend «Anbieter»), regeln die Bereitstellung und Nutzung des unter https://restaurando.pro/ angebotenen KI-gestützten Telefonassistenten „restaurando“ (nachfolgend «Service») im Wege eines vollständig vom Anbieter verwalteten Software-as-a-Service-Modells (Managed SaaS).
(2) Der Service richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und Gewerbetreibende im Sinne unternehmerischer Tätigkeit. Konsumenten im Sinne von Art. 32a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bzw. Verbraucher im Sinne der jeweiligen nationalen Rechtsordnung des Kunden sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er den Service ausschliesslich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten ausschliesslich für den unter https://restaurando.pro/ angebotenen Service. Für andere Leistungen des Anbieters, insbesondere im Bereich der Personalvermittlung, gelten gesonderte Vertragsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen KI-gestützten Telefonassistenten zur automatisierten Entgegennahme eingehender Telefonanrufe (Inbound) als vollständig verwalteten Service (Fully Managed Service) bereit. Der Kunde erhält keinen eigenen Zugang zu einem Dashboard oder einer Verwaltungsoberfläche. Sämtliche Einrichtung, Konfiguration und laufende Verwaltung des Service erfolgt durch den Anbieter.
(2) Der Service umfasst insbesondere folgende Leistungen, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweils vereinbarten Leistungspaket ergibt:
a) die automatisierte Entgegennahme eingehender Telefonanrufe mittels KI-Sprachassistent,
b) die KI-gestützte Gesprächsführung auf Grundlage der gemeinsam mit dem Kunden erarbeiteten Vorgaben,
c) die Erfassung und Verarbeitung von Anruferdaten gemäss den vereinbarten Konfigurationen,
d) die Übermittlung von Gesprächsergebnissen und Auswertungen an den Kunden über die mit ihm vereinbarten Kanäle (z. B. E-Mail, Webhook, SMS),
e) die Einrichtung (Setup) und laufende Betreuung des Service durch den Anbieter.
(3) Änderungswünsche des Kunden an der Konfiguration des Service (z. B. Anpassung der Gesprächsführung, Änderung der Weiterleitungslogik) sind dem Anbieter in Textform mitzuteilen. Der Anbieter wird Änderungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs in angemessener Frist umsetzen.
(4) Der Anbieter weist darauf hin, dass die KI-Komponente des Service trotz aller Sorgfalt nicht gewährleisten kann, dass sämtliche durch das KI-Modell generierten Angaben in jedem Fall fachlich richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der KI-gestützten Gespräche eigenverantwortlich auf Richtigkeit zu prüfen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Service auf der Internetseite https://restaurando.pro/ stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Vertragsangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertragsangebot des Kunden kann auf folgenden Wegen abgegeben werden:
a) durch Durchlaufen des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses auf der Internetseite https://restaurando.pro/,
b) per E-Mail an den Anbieter,
c) telefonisch, wobei eine telefonische Auftragserteilung durch eine Sprachaufzeichnung (Voicefile) und eine anschliessende Bestätigung in Textform per E-Mail dokumentiert wird.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertragsangebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), durch die Vereinbarung eines Setup-Termins oder durch die Freischaltung des Service erfolgen.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot des Kunden anzunehmen. Ein Schweigen des Anbieters gilt nicht als Annahme.
(5) Bei telefonischem Vertragsschluss gilt die Sprachaufzeichnung (Voicefile) als Nachweis des Vertragsschlusses und der Zustimmung zu diesen AGB. Der Kunde erklärt sich mit der Aufzeichnung des Gesprächs zu Dokumentationszwecken einverstanden.
§ 4 Einrichtung (Setup) und Inbetriebnahme
(1) Nach Vertragsschluss vereinbart der Anbieter mit dem Kunden einen Termin zur gemeinsamen Einrichtung des Service (Setup-Termin). Im Rahmen des Setup-Termins werden die individuellen Anforderungen des Kunden besprochen und die Konfiguration des KI-Telefonassistenten gemeinsam festgelegt.
(2) Die Vertragslaufzeit und die Vergütungspflicht beginnen mit dem vertraglich vereinbarten Startdatum, unabhängig davon, ob der Kunde den Setup-Termin wahrnimmt oder nicht. Die Nichtteilnahme des Kunden am Setup-Termin entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht und lässt die Vertragslaufzeit unberührt.
(3) Nimmt der Kunde den vereinbarten Setup-Termin nicht wahr, ist er berechtigt, jederzeit einen neuen Setup-Termin mit dem Anbieter zu vereinbaren. Der Anbieter wird den Nachholtermin in angemessener Frist ermöglichen.
(4) Die Einrichtung einer Rufweiterleitung vom Telefonanschluss des Kunden zu der vom Anbieter bereitgestellten Telefonnummer liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Anbieter unterstützt den Kunden im Rahmen des Setup-Termins bei der Einrichtung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die korrekte Funktion der kundenseitigen Telekommunikationsinfrastruktur.
(5) Als Startdatum gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, spätestens jedoch der Zeitpunkt der erstmaligen technischen Bereitstellung des Service durch den Anbieter.
§ 5 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Service in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Die erstmalige Bereitstellung erfolgt nach Vertragsschluss und Durchführung des Setup-Termins. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Nutzung des Service eine oder mehrere Telefonnummern zur Verfügung, an die der Kunde eingehende Anrufe weiterleiten kann.
(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden die Ergebnisse und Auswertungen der über den Service geführten Gespräche über die vereinbarten Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, SMS, Webhook). Art, Umfang und Häufigkeit der Berichterstattung richten sich nach dem vereinbarten Leistungspaket.
(3) Der Anbieter kann den Service jederzeit aktualisieren, weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig informieren. Im Falle wesentlicher Beeinträchtigungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäss § 10 Abs. 5 zu.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig ausgewählter Subunternehmer und Drittanbieter zu bedienen, insbesondere für die Bereitstellung der Serverinfrastruktur, der Telekommunikationsdienste sowie der KI-Sprachverarbeitung.
(5) Der Anbieter wird regelmässig Wartungen am Service vornehmen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu machen. Änderungen der Bestandsdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Setup-Termin teilzunehmen und die für die Einrichtung des Service erforderlichen Informationen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die dem Anbieter mitgeteilten inhaltlichen Vorgaben für den KI-Sprachassistenten nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstossen. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass die automatisiert geführten Gespräche keine unwahren, irreführenden, diskriminierenden oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte vermitteln.
(4) Soweit der KI-Telefonassistent für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen eingesetzt wird, ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass die anrufenden Personen in klarer und verständlicher Weise darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Der Anbieter stellt die hierfür erforderliche technische Grundlage bereit; die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Anrufern – einschliesslich etwaiger Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union – obliegt dem Kunden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung der über den Service erfassten personenbezogenen Daten der Anrufer, insbesondere für die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen des Service dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Anforderung eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung, einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren Nachweis seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen können insbesondere für die Registrierung und Bereitstellung von Telefonnummern bei Telekommunikationsanbietern erforderlich sein. Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen unverzüglich in Textform oder elektronischer Form zur Verfügung. Erfolgt die Übermittlung nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der Telefonnummer sowie die Inbetriebnahme des Service bis zur Vorlage der erforderlichen Nachweise zurückzustellen.
§ 7 Fair Use und Nutzungsbeschränkungen
(1) Die Nutzung des Service unterliegt einer Fair-Use-Regelung. Als Fair Use gilt eine Nutzung von unter 2’000 Telefonminuten pro Kalendermonat (nachfolgend «Fair-Use-Grenze»).
(2) Sofern anhand der bisherigen Nutzung absehbar ist, dass der Kunde die Fair-Use-Grenze von 2’000 Minuten monatlich überschreitet, ist der Anbieter berechtigt, den Service einzuschränken, bis der nächste Abrechnungszeitraum beginnt. Der Anbieter wird den Kunden vor einer Einschränkung informieren und ihm die Möglichkeit geben, ein höherwertiges Leistungspaket oder ein zusätzliches Minutenkontingent zu vereinbaren.
(3) Eine wiederholte oder erhebliche Überschreitung der Fair-Use-Grenze ohne Vereinbarung eines höherwertigen Leistungspakets kann einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung durch den Anbieter darstellen.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie – soweit anwendbar – die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt der Anbieter als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 DSG bzw. – soweit die DSGVO Anwendung findet – als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Für diese Bearbeitung gelten die Bestimmungen des vom Anbieter bereitgestellten Auftragsbearbeitungsvertrags (ABV). Der ABV erfüllt die Anforderungen sowohl nach Art. 9 DSG als auch nach Art. 28 DSGVO und ist Bestandteil dieser Vertragsbeziehung. Er wird dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
(3) Der Kunde ist im Verhältnis zu den betroffenen Personen (insbesondere den Anrufern) Verantwortlicher im Sinne von Art. 5 lit. j DSG bzw. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung sowie für die Erfüllung allfälliger Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Unterauftragsbearbeiter (Sub-Processors) im In- und Ausland einzusetzen. Eine Bearbeitung personenbezogener Daten kann auch in Staaten ausserhalb der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgen. Der Anbieter stellt in diesen Fällen sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist:
a) im Anwendungsbereich des DSG: durch einen Angemessenheitsbeschluss des Bundesrates gemäss Art. 16 Abs. 1 DSG, durch Standarddatenschutzklauseln gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG oder durch andere gesetzlich zulässige Garantien;
b) im Anwendungsbereich der DSGVO: durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäss Art. 45 DSGVO, durch Standardvertragsklauseln gemäss Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO oder durch andere in Art. 46 DSGVO vorgesehene geeignete Garantien.
(5) Einzelheiten zu den eingesetzten Unterauftragsbearbeitern sowie zu allfälligen Datenübermittlungen ins Ausland ergeben sich aus dem ABV des Anbieters einschliesslich seiner Anlagen. Der Anbieter informiert den Kunden über geplante Änderungen in Bezug auf Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde kann solchen Änderungen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter ist bestrebt, den Service möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Service massgeblich auf Technologien und Diensten Dritter basiert (insbesondere KI-Sprachmodelle, Telekommunikationsinfrastruktur, Cloud-Hosting), auf deren Verfügbarkeit der Anbieter keinen Einfluss hat.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit des Service wird nicht garantiert. Es wird kein Service Level Agreement (SLA) vereinbart. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Ausfälle, Unterbrechungen oder Einschränkungen des Service, die auf folgenden Umständen beruhen:
a) Ausfälle oder Einschränkungen externer KI-Dienste (z. B. Sprachmodelle, Text-to-Speech, Speech-to-Text),
b) Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur oder der Internetverbindung,
c) Ausfälle von Cloud-Hosting-Diensten oder Rechenzentren,
d) geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten,
e) höhere Gewalt, Naturkatastrophen, staatliche Massnahmen oder IT-Angriffe,
f) Störungen, deren Ursache in der IT-Umgebung oder der Telekommunikationsinfrastruktur des Kunden liegt.
(3) Der Anbieter wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Störungen zeitnah zu beheben, und den Kunden über bekannte Beeinträchtigungen informieren.
(4) Störungen sind vom Kunden unverzüglich per E-Mail an service@restaurando.pro zu melden. Die Bearbeitung von Störungsmeldungen erfolgt werktags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ/MESZ).
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Wird eine Testphase vereinbart, beginnt nach Ablauf der Testphase automatisch die kostenpflichtige Mindestlaufzeit von einem Monat (erste Abrechnungsperiode), sofern der Vertrag nicht während der Testphase gekündigt wird.
(3) Sofern keine Testphase vereinbart wurde, beginnt die kostenpflichtige Mindestlaufzeit von einem Monat (erste Abrechnungsperiode) mit dem vertraglich vereinbarten Startdatum.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat (jeweilige Abrechnungsperiode), sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
(5) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
(6) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Art. 337 OR analog bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist,
b) Eröffnung des Konkurs- oder Nachlassverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Eröffnung mangels Aktiven,
c) fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstössen des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen § 6 oder § 7,
d) wiederholter oder erheblicher Überschreitung der Fair-Use-Grenze gemäss § 7 ohne Vereinbarung eines höherwertigen Leistungspakets.
(7) Im Falle einer Preiserhöhung durch den Anbieter gemäss § 11 Abs. 5 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.
(8) Die Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail an service@restaurando.pro erfolgen.
(9) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter den Kunden bei der Übertragung seiner Daten angemessen unterstützen. Sämtliche auf den Servern des Anbieters hinterlegten Kundendaten werden 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine etwaige Datensicherung innerhalb dieser Frist erfolgt.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde schuldet dem Anbieter für die Nutzung des Service ein monatliches Entgelt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungspaket gemäss der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) bzw. Umsatzsteuer.
(2) Sofern eine kostenlose Testphase oder Probezeit vereinbart wurde, beginnt die Zahlungspflicht des Kunden erst nach Ablauf der Testphase bzw. Probezeit. Sofern keine Testphase vereinbart wurde, beginnt die Zahlungspflicht mit dem vertraglich vereinbarten Startdatum.
(3) Das monatliche Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form.
(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, sofort fällig. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder ein anderes vom Anbieter angebotenes Zahlungsmittel.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäss § 10 Abs. 7 zu.
(6) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu verlangen (Art. 104 Abs. 1 OR). Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, den Service nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher offenen Forderungen einzuschränken oder zu sperren.
(7) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Dauer einer Sperrung unberührt. Eine Sperrung berührt weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch den Vergütungsanspruch des Anbieters. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Verzugszinsen und das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei fortdauerndem Zahlungsverzug, bleiben unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht ein, den Service im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen. Dieses Recht ist nicht ausschliesslich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
(2) Der Kunde darf den Service nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Eine Weiterverfügungsstellung des Service an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher von ihm im Rahmen des Service bereitgestellter Daten. Er kann diese jederzeit herausverlangen.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Anbieter schuldet die Überlassung des Service in vertragskonformem Zustand für die Dauer des Vertragsverhältnisses (Gebrauchsrecht gemäss Art. 253 ff. OR analog), unter Berücksichtigung der Regelungen zur Verfügbarkeit in § 9.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben (Art. 257g OR analog).
(3) Die Gewährleistung für lediglich unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflicht des Anbieters ist die Bereitstellung und Verwaltung des Service im vereinbarten Umfang.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Schweizer Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
(5) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der durch die KI-Komponente generierten Inhalte übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern der Anbieter die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und Überwachung der eingesetzten KI-Dienste eingehalten hat.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen des Service, die auf der Nichtverfügbarkeit von Diensten Dritter beruhen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (§ 9).
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen Inhalten, Konfigurationsanweisungen oder einer sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Service durch den Kunden gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung einschliesslich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Ein Recht zur Verrechnung (Art. 120 OR) steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung vom Anbieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden sind oder die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn die Änderung aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Ergänzung von Regelungslücken erforderlich wird.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform informieren. Der Kunde hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen.
(3) Ausgenommen von Änderungen nach Abs. 1 und 2 sind Regelungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien betreffen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(3) Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen (IPRG).
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St. Gallen, Kanton St. Gallen, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
(6) Soweit der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union hat und die DSGVO Anwendung findet, bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-VO) unberührt. Für Kunden mit Sitz in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens gelten dessen Bestimmungen vorrangig, soweit sie zwingend anwendbar sind.
